Hoffnung dank Hanf: Unter bestimmten Umständen ist die ärztliche Verordnung für medizinisches Cannabis legal. Einer wachsenden Zahl an Patienten schenkt die natürliche Medizin neuen Mut auf ein besseres oder sogar beschwerdefreies Leben. Fragen Sie sich, ob eine Therapie mit Cannabis auch für Sie in Frage kommt? Wollen Sie mehr über die Voraussetzungen für ein Rezept, die Wirksamkeit und die Einsatzbereiche von medizinischem Cannabis wissen? Die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen rund um das Thema gibt es hier.
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Unverbindliche PreisanfrageCannabis als Medizin wird immer populärer. Es ist Ärzten seit März 2017 erlaubt, die Versorgung mit Cannabis für Petientinnen und Patienten in Form von getrockneten Blüten) zu verschreiben. Seither dürfen sie legal Rezepte für medizinisches Cannabis und THC-haltige Medikamente ausstellen. THC ist übrigens die Abkürzung für Tetrahydrocannabinol und der Name des Wirkstoffs, der sich positiv auf die Gesundheit auswirken kann und soll. Eben dieser ist jedoch auch der Grund dafür, dass der Besitz von Cannabis ohne Rezept in Deutschland illegal ist. Denn THC gilt nicht nur als Bereicherung für die Medizin, sondern auch als psychoaktiv. Deshalb fallen Blüten und andere Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt über 0,2 Prozent unter das Betäubungsmittelgesetz. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist im Kommen. Viele Patienten, denen medizinal Cannabis verschrieben wird, sehen in diesem Weg einen entspannteren mit ihrer Erkrankung.
Um von einem Arzt Cannabis auf Rezept ausgestellt zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Einsatz von Cannabis mit Aussicht auf medizinische Wirkung ist weiterhin streng kontrolliert, u.a. durch die Arzneimittel Verordnung. In erster Linie müssen Patientinnen und Patienten von schweren Erkrankungen geplagt sein. Leichte Erkrankungen werden in der Regel nur mit herkömmlichen Medikamenten behandelt und benötigen keinen Einsatz von Cannabis.
An zweiter Stelle steht die zeitnahe Aussicht auf einen Behandlungserfolg durch die Einnahme von Cannabis. Vor allem dann, wenn andere Therapien nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben oder gar nicht erst möglich sind. Ihr Arzt muss also eine hohe Erfolgschance in der Behandlung durch Cannabis sehen und diese als letzte Hoffnung oder einzig mögliche Therapieform betrachten. Vermutet Ihr Arzt, dass durch Cannabis Arzneimittel Ihre Symptome deutlich gelindert werden und Ihr Krankheitsverlauf milder wird? Wurden alle sonstigen Therapieoptionen erfolglos ausgeschöpft? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für ein Cannabisrezept.
Bei suchtgefährdeten oder bei Patientinnen und Patienten, die wegen einer Sucht behandelt werden, kann es sein, dass Ihr behandelnder Arzt bezüglich einer Verordnung unsicher ist und zögert oder diese gänzlich ablehnt. Die Gefahr von Missbrauch statt Medikation ist in diesem Fall einfach zu groß.
Der Gesetzgeber legt Ärzten keine haargenaue Liste mit Krankheiten vor, die medizinische Cannabis Behandlung in Erwägung ziehen. Die Cannabisbehandlung wird immer mehr zu einem zusätzlichen medizinischen Standard. Jeder Arzt kann jeden Fall individuell abwägen und unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien nach eigenem Ermessen Cannabis verschreiben und muss sich nicht auf begründete Ausnahmefälle einschränken. Ob schwerwiegende Erkrankung, Schmerzen, Auftreten von chronischen Schmerzen oder neuropathischen Schmerzen, die medizinische Anwendung wird spätestens dann von Ärzten in Erwägung gezogen, wenn der behandelnde Arzt über eine alternative Behandlung überlegt. Es gibt jedoch einige Krankheitsbilder und Symptome, bei denen Ärzte besonders häufig ein Cannabisrezept ausstellen.
Häufig werden medizinischer Hanf und THC-haltige Arzneimittel Patientinnen und Patienten mit folgenden Beschwerden und Erkrankungen verschrieben:
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Krankheitsbild für Cannabis zu medizinischen Zwecken in Betracht gezogen wird? Fragen Sie Ihren Arzt, ob Sie als Cannabispatient infrage kommen. Die oben genannte Liste umfasst nicht alle Krankheiten, bei denen Cannabis verordnet wird. Sie ist lediglich ein Auszug der häufigsten Erkrankungen von Cannabispatienten.
Außer Zahnärzten dürfen alle Humanmediziner Rezepte für medizinisches Cannabis ausstellen. Tierärzten ist das Verschreiben von medizinischem Cannabis nicht erlaubt.
Obwohl sich Forscher einiger Länder mit der medizinischen Wirkung von Cannabis beschäftigen und Studien durchführten und weiterhin durchführen, fehlen noch eindeutige Beweise und Antworten, um eine Behandlung mit Cannabis vollumfänglich zum Standard werden zu lassen. Vor allem die richtige Dosierung von Cannabisblüten, Dronabidol oder Extrakten ist noch nicht ausreichend erforscht. Seit Cannabis von Ärzten in Deutschland verschrieben werden darf, wächst jedoch der Wissensdurst der Forscher und mit ihm der Ruf nach Langzeitstudien und handfesten Beweisen für die Wirksamkeit des medizinischen Hanfs.
Erste Studienergebnisse und Patientenangaben sprechen allerdings schon jetzt für den Erfolg von THC bei allerlei Erkrankungen und Beschwerden. Andernfalls würden nicht so viele Anträge pro Jahr genehmigt werden. Eine Wirksamkeit bei Übelkeit, Erbrechen und Appetitmangel konnten Erfolgsgeschichten und Studienhinweise schon belegen.
Doch auch wenn hochwertige und langfristige Studien in einigen Bereichen noch ausbaufähig sind, so berichten Patientinnen und Patienten und Ärzte bereits von eindeutig positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Zwar gelten diese Hinweise noch nicht als endgültig von der Wissenschaft bestätigt, aber weltweit zufriedene und erleichterte Patienten dürften für sich sprechen. Letztendlich ist auch eine wissenschaftliche Gewissheit kein Garant dafür, dass Cannabis bei Ihnen die gewünschten positiven Auswirkungen zeigt. Sicherheit bringt im individuellen Fall nur das Ausprobieren.
Seit März 2017 dürfen Ärzte zwar legal Cannabis als Medizin verordnen, die Höchstmenge ist jedoch begrenzt. Im ersten Absatz des zweiten Paragrafen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist diese Höchstmenge genau vermerkt.
Bei Blüten liegt die Obergrenze bei 100 Gramm im Monat. Handelt es sich um Arzneimittel mit einem THC-Gehalt über 0,2 Prozent, dürfen Ärzte 1.000 Milligramm Cannabisextrakt verschreiben. Je nach Sorte kann der Wirkstoffgehalt stark abweichen. Daher ist es wichtig, dass die Blütensorte auf dem Rezept steht. Mit Hilfe dieser Angabe stellen Ärzte und Apotheker sicher, dass die erlaubte Höchstmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird.
Sollte die gesetzliche Höchstmenge für Ihren Behandlungserfolg nicht ausreichend sein, kann eine Ausnahme gemacht werden. Ist dies der Fall, wird Ihr Rezept mit einem „A“ versehen. Durch diese Kennzeichnung und Genehmigung dürfen Sie die gesetzliche Höchstmenge überschreiten.
Wie bei fast allen Medikamenten sind auch bei der Einnahme von Cannabis Nebenwirkungen möglich. Einen Vorteil hat Cannabis jedoch: Die Nebenwirkungen sind maximal unangenehm, jedoch nicht lebensgefährlich. Im Gegensatz zu manchen starken Schmerzmitteln und anderen Medikamenten kann eine Überdosis nicht tödlich enden oder zu schweren Folgeschäden führen. Bisher wurde noch nie von einem Todesfall durch Cannabiskonsum berichtet. Trotzdem ist es als Patient ratsam, die möglichen Nebenwirkungen zu kennen. Folgende unerwünschte Wirkungen kann THC haben:
Das im Cannabis enthaltene THC wirkt psychoaktiv, hat also eine berauschende Wirkung. Manche Patienten empfinden dieses sogenannte „High“ als unangenehm. Schlimmstenfalls können Angst und Panik aufsteigen. In seltenen Fällen kann Cannabis latente Psychosen auslösen. Sprechen Sie daher offen mit Ihrem Arzt darüber, wenn Sie zu Angst und psychotischen Symptomen neigen. Eine weitere Nebenwirkung ist die Toleranzbildung. In diesem Fall benötigen Sie auf Dauer eine höhere Dosierung, um dieselbe Wirkung zu erzielen. Erhöhen Sie jedoch niemals ohne ärztliche Absprache die Dosis auf eigene Faust.
Prinzipiell gilt: Ob die psychoaktive Wirkung als angenehm oder unangenehm empfunden wird, ist subjektiv. Auch ob und welche Nebenwirkungen auftreten, wissen Sie erst nach der Einnahme. Sollten Sie sich unwohl fühlen oder unter starken Nebenwirkungen leiden, kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt. Er kann beurteilen, ob eine geringere Dosis Sinn macht oder das Cannabis-Präparat besser ganz abgesetzt und eine Alternative gesucht wird. Manche Patienten benötigen eine Eingewöhnungszeit, nach der die Nebenwirkungen nachlassen oder sogar verschwinden. Manchmal ist es daher gut, die Nebenwirkungen und deren Intensität eine gewisse Zeit lang zu beobachten und in einer Art Tagebuch festzuhalten.
Die psychoaktive Wirkung kann aber auch als sehr angenehm empfunden werden. Patienten berichten unter anderem von einer tiefen Entspannung, besserem Schlaf und einer verbesserten Stimmung. Zusammen mit der steigenden Toleranz kann Cannabis vor allem bei längerfristiger Einnahme deshalb zu einer psychischen Abhängigkeit führen. In diesem Fall kann es nach dem Absetzen zu innerer Unruhe, Stimmungsschwankungen und Schlafproblemen führen. Möglich sind auch Gereiztheit, Depressionen und Appetitlosigkeit.
Glücklicherweise sind bisher keine Fälle einer ernsthaften psychischen Abhängigkeit bei der Einnahme von medizinischen Cannabisprodukten bekannt. Dennoch sollte eine potenzielle Abhängigkeit nicht unterschätzt werden. Sollten Sie Anzeichen bei sich bemerken oder gar eine Abhängigkeit bei sich vermuten, dann sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber. In manchen Fällen verordnet der Arzt trotzdem weiterhin Cannabis. Das kann daran liegen, dass die Erkrankung schwerwiegender als die psychische Abhängigkeit ist. Ebenso kann es sein, dass alternative Medikamente zu einer körperlichen Abhängigkeit führen können. Diese ist in der Regel deutlich schwerer zu therapieren als eine Psychische, weshalb das Kosten-Nutzen-Verhältnis fachmännisch abgewägt wird.
Ein Beispiel hierfür ist die längerfristige Verordnung von Schmerzmitteln wie Tilidin, das zu den Opioiden gehört. Ein weiteres Beispiel sind Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine gegen Ängste und Schlafstörungen. Opioide und Benzodiazepine machen bei langem Gebrauch körperlich abhängig. Die Entzugserscheinungen und der Therapieerfolg bei einer Abhängigkeit sind um ein Vielfaches unangenehmer und geringer, als bei einer psychischen Cannabisabhängigkeit. Gibt es keine Alternative, kann in diesem Fall Cannabis trotz Abhängigkeitspotenzial die bessere Wahl sein.
Normalerweise ist das Autofahren und auch die sonstige Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von THC verboten. Strafen bis hin zum Führerscheinverlust können die Folge sein. Da es sich bei der Einnahme von ärztlich verordnetem THC jedoch um eine medizinische und legale Behandlung handelt, ist die Situation hier anders.
Nehmen Sie medizinische Cannabisprodukte zu sich, so dürfen Sie prinzipiell am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich fahrtüchtig fühlen und sich ein sicheres Fahren zutrauen. Ratsam ist es daher, nach der Einnahme eine Weile abzuwarten. Beobachten Sie Ihre Klarheit und Reaktionszeit. Sind diese in Ordnung, dürfen Sie fahren. Ein Nachweis Ihres Arztes oder eine beglaubigte Kopie Ihres Rezepts erspart Ihnen im Falle einer Polizeikontrolle Diskussionen und unnötigen Ärger. Platzieren Sie also am besten immer ein entsprechendes und aktuelles Dokument in Ihrem Fahrzeug.
Beachten Sie: Vor allem zu Beginn der Einnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken sind die Auswirkungen auf Sie und Ihre Fahrtüchtigkeit noch unklar. Verzichten Sie daher bestenfalls so lange auf das Fahren, bis Sie sich an das Präparat gewöhnt haben und dessen Wirkung gut einschätzen können.
Es gibt vielfältige Gründe, warum Ärzte mit der Verschreibung von medizinischem Cannabis für die Behandlung von Schmerzen zögern oder diese ablehnen. Das kann daran liegen, dass die Voraussetzungen für Cannabis auf Rezept nicht erfüllt sind oder Bedenken bestehen. Doch auch weitere Gründe bringen manche Ärzte zum Zögern oder Verweigern des Rezepts. Es können auch Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen auftauchen. Das Bundesministerium für Gesundheit und die kassenärztliche Bundesvereinigung haben auch hier Richtlinien zur Verfügung gestellt. Ausserdem sind bei diesen beiden Instituten auch weitere Informationen zu Arzneimittel und Medizinprodukte zu entnehmen.
Cannabis als Medizin muss ausführlich begleitet und schriftlich dokumentiert werden. Damit wird eine anonyme Begleitstudie geführt, um mehr über Cannabis als Medizin und dessen Wirkungen und Nebenwirkungen zu erfahren. Das ist eine Menge Arbeit, vor der sich der ein oder andere Arzt scheut oder für die er aufgrund vieler Patienten schlichtweg keine Zeit hat.
Eine konservative Einstellung kann ebenfalls Grund für ein Zögern oder „Nein“ sein. Manche Ärzte blocken bereits beim Wort Cannabis direkt ab. Cannabis ist noch nicht besonders lange für medizinische Zwecke legalisiert und wurde zuvor durch die Gesellschaft und Medien hauptsächlich als oftmals unerwünschte Droge angesehen. Manche Ärzte haben nur dieses Bild im Kopf und sich nie eindringlich mit dem medizinischen Nutzen der Pflanze beschäftigt. Sie sehen die Cannabispflanze daher manchmal noch lediglich als das an, auf was Gesellschaft und Medien sie oft reduzieren: eine Droge mit Sucht- und Psychosepotenzial.
Mit diesem Bild im Kopf fühlen sich manche Ärzte unwohl beim Verschreiben von Cannabis und reagieren fast schon empört über die Anfrage. Hin und wieder liegt die Ablehnung aber schlichtweg an mangelndem Wissen und dem damit verbundenen Gefühl, Patienten in dieser Hinsicht noch nicht professionell genug beraten und begleiten zu können.
Leider ist Cannabis zu medizinischen Zwecken mit medizinischem Hanf im Vergleich zu anderen Therapieformen teuer. Ein Gramm Medizinal Cannabis (in Form von getrockneten Blüten) kostet zwischen 10 und 30 Euro (Preisangaben ohne Gewähr). Benötigen Sie zum Beispiel täglich drei Gramm, sind das etwa 66 Euro pro Tag und etwa 1980 Euro pro Monat.
Fertige Arzneimittel mit THC sind günstiger. Auf den Monat gerechnet kostet beispielsweise ein Cannabis Sativa zu medizinischen Zwecken zwischen 31 und 373 Euro. Eine Behandlung mit Dronabinol kostet zwischen 70 und 500 Euro pro Monat. Canemes liegt preislich zwischen 1.026 und 2.052 Euro pro Monat. Cannabis in Form von Cannabisblüten und Cannabisarzneimittel im Allgemeinen sind nur in Apotheken erhältlich.
Laut Angaben der Techniker Krankenkasse (Aussage einer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung) wurden innerhalb des ersten Jahres nach der Gesetzesänderung 2017 mehr als 60 Prozent der Anträge zu medizinischen Zwecken angenommen. Weniger als 40 Prozent wurden abgelehnt.
Gibt Ihnen die Ablehnungsquote der Krankenkassen von knapp 40 Prozent zu denken? Dann können wir Sie beruhigen und Ihnen Mut machen. Ein Teil der Ablehnungen kommt dadurch zustande, dass die im Antrag angegebene Erkrankung nicht schwerwiegend genug ist zum Erhalt von Cannabis Arzneimitteln. Auch unvollständige Anträge führen hin und wieder zu einer Ablehnung der Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen.
Würden die Anträge ausschließlich bei schwerwiegenden Erkrankungen und vollständig ausgefüllt bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht, sähe die Statistik anders aus. In diesem Fall wäre die Ablehnungsquote vermutlich deutlich geringer und folglich die Erfolgschance in Bezug auf die Kostenübernahme um einiges größer. Ist Ihre Erkrankung schwerwiegend genug, brauchen Sie sich um die Ablehnungsquote von rund 40 Prozent daher keine Gedanken zu machen. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind und Sie den Antrag korrekt bei Ihrer Krankenkasse einreichen, dürften Ihre Chancen auf eine Zusage für den Erhalt von Cannabis Arzneimitteln bei weitaus mehr als 60 Prozent liegen. Lassen Sie sich also nicht verunsichern und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie sich eine Therapie mit medizinischen Cannabis wünschen.
Wie im Abschnitt zum Thema Zögern der Ärzte bezüglich der Rezeptausstellung bereits erwähnt, wird jedes Verschreiben von Cannabis auf Rezept schriftlich festgehalten und protokolliert. Damit kann Ihr Arzt den Behandlungserfolg und Ihren Krankheitsverlauf besser beobachten und Ihre Medikation gegebenenfalls anpassen. Zeitgleich dient dieses Protokoll als Begleitstudie, damit es zukünftig mehr Informationen zur Therapie mit Cannabis und somit mehr Erfolg und Sicherheit für Patientinnen und Patienten gibt. Je mehr Fälle detailliert festgehalten werden, desto verlässlichere Angaben haben Ärzte. Dank dieser Informationen können sie noch fundierter beraten und die Therapie für Patientinnen und Patienten immer weiter optimieren. Cannabis Arzneimittel wird in der Regel in Form von getrockneten Blüten verschrieben.
Da Ärzte nur begrenzte Mengen an Cannabis verschreiben dürfen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Termin vereinbaren. Dabei erhalten Sie bei Bedarf nicht nur das Folgerezept, sondern können ein Auswertungsgespräch mit Ihrem Arzt über die Zeit seit dem letzten Termin führen. Gemeinsam mit Ihnen wird analysiert, ob das Ihnen verschriebene Cannabis die gewünschte Wirkung erzielt. Sie können mitteilen, wie es Ihnen mit der Einnahme geht und eventuelle Nebenwirkungen und gegebenenfalls Änderungen in der Therapie besprechen. Auch Ihre Fragen und Anliegen finden Gehör.
Ein guter Arzt verabreicht Ihnen nicht nur Cannabis auf Rezept und lässt Sie ins kalte Wasser springen, sondern nimmt sich Zeit, Sie während der Therapie zu begleiten und anzuleiten. Besonders in der Eingewöhnungszeit nimmt er Ihnen Ihre Unsicherheiten und tastet sich mit Ihnen zusammen in Gesprächen an die für Sie ideale Dosierung und Therapieform heran. Das beruhigt vor allem Patienten, die noch keine Erfahrung mit Cannabis oder psychoaktiven Arzneien haben.
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