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Unverbindliche PreisanfrageVom Tabu zum Hoffnungsträger für schwerkranke Patienten: Das Image von Cannabis hat sich spätestens seit 2017 stetig gewandelt und verbessert. In diesem Jahr wurde Cannabis für medizinische Zwecke legalisiert. Die Therapie mit Hanfpräparaten ist teuer und finanziell nicht für jeden Patienten tragbar. Mithilfe eines Arztes können Sie einen Antrag auf eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Dabei gibt es einiges zu beachten und es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So funktioniert es:
Der sogenannte Genehmigungsvorbehalt besagt, dass Krankenkassen eine Kostenübernahme in begründeten Fällen ablehnen dürfen. Aus diesem Grund müssen Sie als Patient bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Chance auf eine Zusage zu erhalten und Ihre Cannabismedikamente von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.
Eine der Voraussetzungen ist, dass Sie unter einer chronischen oder schwerwiegenden und über mehrere Monate anhaltende Erkrankung leiden. Die Symptome müssen dauerhaft oder lebensbedrohlich sein, oder Sie in Ihrer Lebensqualität erheblich einschränken. Festgehalten wurde das im ersten Absatz des Paragrafen 34 SGB V und im zweiten Absatz des Paragrafen 35 SGB V. Bei leichten Erkrankungen wird eine Kostenübernahme abgelehnt.
Ihr Arzt muss Ihnen bescheinigen, dass alle Behandlungen bisher erfolglos waren und die Erfolglosigkeit ausführlich begründen. Sie müssen als austherapiert gelten. In manchen Fällen kommen konventionelle Behandlungsmethoden nicht infrage. Zum Beispiel, weil Sie sie nicht gut vertragen oder es Kontraindikationen mit anderen Medikamenten gibt.
Eventuell stehen konventionellen Therapien aktuell nicht zur Verfügung. Dann kann die Krankenkasse einer Kostenübernahme selbst ohne vorangegangene therapeutische Fehlschläge zustimmen. Wichtig ist, dass Ihr Arzt in der Cannabis-Therapie eine große Chance auf einen zeitnahen und nachhaltigen Behandlungserfolg sieht.
Der Begriff „schwere Erkrankung“ wurde gesetzlich nicht definiert. Das bedeutet, dass es diesbezüglich keine eindeutigen und eingrenzenden Angaben zur Orientierung für Ärzte und Patienten gibt. Theoretisch kann jede Erkrankung in Betracht gezogen werden. Zumindest, wenn deren Symptome stark ausgeprägt sind und über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten oder mehr bestehen. Anhaltspunkte geben genehmigte Anträge zur Kostenübernahme. Die Hauptursache für eine von der Krankenkasse finanzierte Cannabis-Therapie sind chronische Schmerzen.
Weitere Erkrankungen und Beschwerden, die Ärzte mit medizinischem Cannabis behandeln:
Erachtet Ihr Arzt eine Cannabis-Therapie für sinnvoll und erfolgversprechend? Dann stellen Sie gemeinsam mit ihm bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag für eine Kostenübernahme. Dieser muss in schriftlicher Form erfolgen. Ihr Arzt fügt einen ausgefüllten Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach Paragraf 31 Absatz 6 SGB V bei. Der Fragebogen beschäftigt sich unter anderem mit den Gründen für Ihre gewünschte Cannabis-Therapie. Des Weiteren mit der Frage, warum keine anderen Behandlungsmethoden infrage kommen. Er enthält obendrein die geforderten Informationen zu Dosierung und Darreichungsform.
Zusätzlich zu Ihrem Antrag und dem Arztfragebogen benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Ihre Diagnose und den Krankheitsverlauf dokumentiert. Klinische Befunde sind hilfreich. Sie stützen die Angabe einer schweren Erkrankung und steigern die Chancen auf eine Kostenübernahme. Ihr Arzt muss detailliert schildern, welche Behandlungen er bisher ausprobiert hat. Er muss begründen, warum der gewünschte Behandlungserfolg ausblieb. Ebenso muss er begründen, warum bisher unversuchte Therapieformen nicht infrage kommen.
Wichtig ist, dass Ihr Arzt die Erfolgsaussichten und seine Entscheidung für eine Cannabis-Therapie nachvollziehbar erläutert. Warum glaubt er, dass Cannabis Ihre Lebensqualität deutlich verbessert? Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Belege stützt er sich? Je nachvollziehbarer er seine Entscheidung begründet, desto wahrscheinlicher übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Therapie.
Sobald Ihnen die Dokumente ausgefüllt und vollständig vorliegen, reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Damit Sie einen Nachweis über Ihre Antragstellung haben, sollten Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Alternativ können Sie die Dokumente persönlich bei einem Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse abgeben. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung mit Eingangsstempel.
Handelt es sich bei Ihrem Antrag um einen Erstantrag, ist eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst möglich. Dieser überprüft, ob die Voraussetzungen als Cannabispatient erfüllt werden und ein Anspruch auf eine Kostenübernahme besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Krankenkasse diesbezüglich nicht sicher ist und eine Experteneinschätzung für die Entscheidungsfindung benötigt.
Soll Ihre Cannabis-Therapie ein Teil Ihrer Palliativversorgung sein, muss die Entscheidung innerhalb von drei Tagen gefällt werden. Andernfalls kann es bis zu drei Wochen dauern, bis Sie eine Entscheidung mitgeteilt bekommen. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, dauert die Bearbeitungszeit bis zu fünf Wochen.
Erhalten Sie eine Absage Ihrer Krankenkasse, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Dieser muss fristgerecht und in schriftlicher Form erfolgen. Beginn der Frist ist der Tag, an dem Sie den Ablehnungsbescheid erhalten. Behalten Sie den Briefumschlag mit dem Poststempel als Nachweis. Notieren Sie sich das Datum der Zustellung Ihres Ablehnungsbescheids. Ihr Antrag wird bei einem Widerspruch von der Widerspruchsstelle erneut geprüft.
Folgt auf die Überprüfung eine erneute Ablehnung, können Sie beim zuständigen Sozialgericht eine Klage einreichen. Welches Sozialgericht für Sie zuständig ist, entnehmen Sie in der Regel dem Ablehnungsbescheid. Die Frist zur Einreichung einer Klage beträgt im Normalfall ebenfalls vier Wochen. Sie können die Entscheidung Ihrer Krankenkasse erst gerichtlich anfechten, wenn Sie es zuvor erfolglos mit einem Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse versucht haben.
Kommt es durch das Sozialgericht erneut zu einer Ablehnung, sind noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. In diesem Fall können Sie Ihre Cannabis-Therapie als Selbstzahler durchführen. Die Ablehnung durch die Krankenkasse und das Sozialgericht nehmen Ihnen nicht die rechtliche Option auf eine Behandlung mit Cannabinoiden. Die Entscheidung betrifft die Kostenübernahme, nicht die Cannabis-Therapie.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag auf eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung fällen, bei Palliativpatienten innerhalb von drei Tagen. Schaltet die Krankenkasse den Medizinischen Dienst ein, kann sich die Wartezeit von drei auf bis zu fünf Wochen erhöhen.
Hat Ihre Krankenkasse Ihren Antrag abgelehnt? Prüfen Sie ihn zusammen mit Ihrem Arzt auf eventuelle Fehler oder fehlende Informationen. Sie können einen Anwalt einschalten, der sich mit der Thematik auskennt und die Ablehnung juristisch überprüft. Wird auch ein Widerspruch nicht anerkannt, können Sie die Entscheidung beim Sozialgericht anfechten. Es kann eine Menge Geld sparen, die Erfolgschancen einer Klage zuvor von einem Anwalt einschätzen zu lassen.
Haben Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht und leiden nachweislich unter einer schweren Erkrankung? In diesem Fall stehen Ihre Chancen auf einen Erfolg gut. Krankenkassen dürfen Anträge nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Verwahren Sie alle Nachweise über erfolgten Schriftverkehr. Lassen Sie sich das Einreichen von Unterlagen schriftlich bestätigen, um im Falle einer Klage Beweismittel zu haben. Sollte die Klage abgewiesen werden und Sie haben die finanziellen Mittel, können Sie Ihre Cannabis-Therapie aus eigener Tasche bezahlen.
cannabisrezept.de ist eine Plattform zur Vermittlung von Patienten an Ärzte und beauftragte Unternehmen zur Behandlung von diversen Therapie-Spektren mit verschreibungspflichtigem Cannabis.
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